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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Urteil im Wildschwein-Streit

Neuburg (szs) Eine tote Wildsau hätte den Streit befrieden sollen, den quicklebendige Artgenossen angezettelt hatten. In einem Maisfeld im Donaumoos hatten sie gewütet wie ein Hagelsturm (wir berichteten). Die Landwirtsfamilie wollte den Schaden vom glücklosen Jäger ersetzt bekommen - so landete die Sache vor dem Neuburger Zivilgericht. Der Waidmann bot eine Sau als Wiedergutmachung. Den Bauern war das zu wenig. Nun fällte Richterin Dorothea Deneke-Stoll das Urteil: Der Jäger muss nichts zahlen. Ganz so einfach ist die Sache aber freilich nicht.

Mit ihrem gestrigen Urteil hob die Richterin den Vorbescheid der Gemeinde Karlshuld auf, der den Waidmann zur Zahlung von 643,70 Euro verpflichten sollte. Die Kommune hatte dafür eigens einen Schätzer beauftragt, den geschädigten Acker in Augenschein zu nehmen. Auf einer betroffenen Fläche von 4100 Quadratmetern war der Schaden durch gefräßiges Schwarzwild unübersehbar.  (weiterlesen)

Wildschaden

Foto: Wikipedia