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Waffenschrank der Stufe „0“ wird zur Pflicht

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag der vom Bundestag am 18. Mai beschlossenen Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Damit tritt das Gesetz nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Die Änderung betrifft insbesondere die Aufbewahrungsvorschriften für Waffen. Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. Allerdings gilt ein Bestandsschutz für die bisher benutzen Schränke. Stichtag für den Bestandsschutz ist das Datum der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Bis dahin können durchaus noch mehrere Wochen vergehen. jagd1. wird Sie darüber rechtzeitig informieren, auch was den Bestandsschutz für bereits genutzte Waffenschränke betrifft. Gerade in diesem Zusammenhang sind noch viele Fragen ungeklärt. (weiterlesen)

Waffenschrank Stufe 0