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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Jagdaufseher bekommt Waffenpass

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nach einem jahrelangen Rechtsstreit entschieden, dass ein Jagdaufseher aus dem Bezirk Hollabrunn bei der Jagd eine Faustfeuerwaffe tragen darf. Das Urteil gilt als richtungsweisend.

Drei Jahre lang dauerte der Rechtsstreit, nachdem die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn einem Jagdaufseher den Waffenpass verweigert hatte. Wie der „Kurier“ berichtete, gibt es nun eine Entscheidung: Der VwGH erkannte, dass der Aufseher zur Erfüllung seiner jagdlichen Aufgaben eine Kurzwaffe führen darf. Bisher dürfte es in den Bezirkshauptmannschaften unterschiedliche Vorgehensweisen gegeben haben. (weiterlesen)

Österreichischer Jagdaufseher