Jetzt auch in Österreich: Zwangsbejagung vor Gericht
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich mit der Zwangsbejagung von Grundstücken befassen müssen, wie die Kleine Zeitung berichtet. Bislang hat ein Waldbesitzer in Österreich keine Chance, die Bejagung seiner Liegenschaften zu verhindern. Im Sinn einer im Allgemeininteresse liegenden, flächendeckenden, praktikablen Bejagung, einer effizienten Kontrolle des Wildbestands und der Vermeidung von ausufernden Wildschäden sah das österreichische Jagdgesetz keine Ausnahmen vor.