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Borellieninfektion als Berufskrankheit nicht ausreichend

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat in einem Urteil (Az.: B 2 U 17/15 R) vom 27. April 2017 entschieden, dass eine Borrelieninfektion für die Anerkennung einer Berufskrankheit bei einem forstwirtschaftlichen Unternehmer allein nicht ausreichend ist. (weiterlesen)

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