Borellieninfektion als Berufskrankheit nicht ausreichend
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat in einem Urteil (Az.: B 2 U 17/15 R) vom 27. April 2017 entschieden, dass eine Borrelieninfektion für die Anerkennung einer Berufskrankheit bei einem forstwirtschaftlichen Unternehmer allein nicht ausreichend ist. (weiterlesen)