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Invasive Arten jetzt gesetzlich verboten

Mit der Verabschiedung durch den Bundesrat hat das Gesetz über invasive gebietsfremde Arten die letzte parlamentarische Hürde genommen. Wann es Erfolge gegen Waschbär & Co. bringt, ist unklar.
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind geschaffen – aber ob es bei der Bekämpfung invasiver Tier- und Pflanzenarten in Deutschland schnelle Erfolge geben wird, darf bezweifelt werden. Mit der Verabschiedung durch den Bundesrat hat das „Gesetz über die Prävention und das Management invasiver gebietsfremder Arten“ die letzte parlamentarische Hürde genommen. Die bereits seit 2015 geltende EU-Verordnung (wir berichteten) kann damit auch in der Bundesrepublik umgesetzt werden. Das Problem an der Sache: Um die negativen Auswirkungen bereits weit verbreiteter invasiver Arten wie Waschbär & Co. zu vermindern, müssen die einzelnen Bundesländer nun Managementmaßnahmen festlegen. Dafür regelt das „Durchführungsgesetz“ zwar das Verfahren. Erst kürzlich hatte sich aber in der „Waschbären-Hochburg“ Hessen gezeigt, dass ein Vorgehen gegen die pelzigen Räuber längst nicht von allen befürwortet wird: Die Oppositionsparteien SPD und FDP plädierten für die Abschaffung der Waschbären-Schonzeit – und scheiterten damit an der schwarz-grünen Landesregierung (wir berichteten). Sogar ein Nabu-Funktionär forderte jetzt die verschärfte Bejagung (wir berichteten). (weiterlesen)

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