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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Österreich: Kärntner Jagdgesetz stärkt Rechte der Waldbesitzer

Waldzustand als Kriterium für „Wildreduktion“ – Wildfütterung nur mit Zustimmung der Behörden – Nichterfüllung von Abschussplänen führt zur Auflösung von Pachtverträgen

Mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes sieht sich Kärnten als „Vorreiter unter den Bundesländern“ an. Die geplanten Änderungen befinden sich seit gestern (10.07.) in der Begutachtung, die Begutachtungsfrist endet am 7. August 2017. „Keine Gesetzesmaterie wurde in letzter Zeit auf so breiter Ebene diskutiert und damit bei wichtigen Eckpunkten konsensfähig gemacht. Der vorliegende Gesetzesentwurf zeigt sehr klar, dass essenzielle Interessen der Kärntner Jägerschaft, der Grundeigentümer, aber auch des Tourismus und des Umweltschutzes unter ein Dach gebracht wurden“, erklärte Jagdreferent Landesrat Gernot Darmann in Klagenfurt.
Das Land will mit dem neuen Jagdgesetz die in den letzten Jahren aufgetreten „Schwachstellen“ abstellen. Im Mittelpunkt stünden dabei vor allem ein besserer Ausgleich zwischen Wildstand und Waldzustand, um die problematische Zunahme von Schäl- und Verbissschäden in den Kärntner Wäldern in den Griff zu bekommen. Dabei seien auch die Empfehlungen des Rechnungshofes sehr ernst genommen worden, wie es in einer Pressemitteilung der Kärntner Landesregierung heißt. (weiterlesen)

Kärntner Jagdgesetz

Foto: Dieter Göbel