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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Am Pranger: Landwirt muss sich für legale Taubenjagd rechtfertigen

Zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen ist die Schonzeit für Ringeltauben in vielen Kreisen Nordrhein-Westfalens zwischen Juni und Oktober aufgehoben. Die Jagd auf gefährdeten Flächen ist möglich, wenn ein ganzer Schwarm über den Acker herfällt; die so genannte Schwarmjagd.
Gerade in bevölkerungsreichen Gebieten scheint das allerdings nicht so ohne weiteres umsetzbar zu sein, wie jetzt Landwirt Georg Schulze Dieckhoff aus Münster-Kinderhaus erfahren musste. Er hat am 20. Juli 40 Tauben erlegen können. Nun kam Post vom Ordnungsamt, das als Untere Jagdbehörde für Verstöße gegen Schonzeit-Regelungen zuständig ist. (weiterlesen)

Taubenjagd