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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

ASP: Obere Jagdbehörde erlaubt Schwarzwild-Jagd mit Taschenlampe

Die obere Jagdbehörde Rheinland-Pfalz hebt bis auf weiteres das Verbot künstlicher Lichtquellen zur Jagd auf Schwarzwild auf. Grund dafür ist die ASP.

Ab heute ist in Rheinland-Pfalz die Jagd auf Schwarzwild mit künstlichen Lichtquellen, wie Taschenlampen oder (Hand-)Scheinwerfern nicht mehr verboten. Diese Allgemeinverfügung gilt in allen Jagdbezirken des Landes bis auf Widerruf durch die Behörde. Weiterhin verboten bleibt allerdings die Verwendung von „speziellen Vorrichtungen, die für Schusswaffen bestimmt sind, die das Ziel beleuchten oder markieren.“ Als Beispiel werden Zielscheinwerfer, Laser oder Zielpunktprojektoren genannt. (weiterlesen)

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Foto: Wikipedia