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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Die Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde – Was muss man denn da alles machen?

Im Dschungel der Prüfungsordnungen für Jagdhunde gibt es neben den rassespezifischen Prüfungen die ländereigenen Brauchbarkeitsprüfungen, die auf Grundlage des Bundesjagdgesetzes festgelegt worden. Deren Zweck ist die Feststellung der Brauchbarkeit eines Jagdhundes für den praktischen Jagdbetrieb. Es geht hier also nicht um zuchtrelevante Feststellungen sondern rein um gesetzliche.

Diese Prüfung ist offen für alle anerkannten Jagdhunderassen. Das heißt ein Pudelpointer und ein Cocker Spaniel können sich bei der Teilnahme allen Prüfungsfächern stellen. Da das Ganze natürlich Länderregelungen unterliegt, kann man sich sicherlich ohne viel Phantasie vorstellen, was das für die Voraussetzung der Teilnahme bedeutet. Bis heute gibt es keine 100 prozentig einheitliche Lösung, obwohl der Jagdhund die Ente jeglicher Herkunft apportieren, oder das auf der Straße verunfallte Reh ohne Kenntnis über die Landkreiszugehörigkeit nachsuchen wird. (weiterlesen)

Jagdgebrauchshundeprüfung

Foto: Johannes Nölke