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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Welchen Waffenschrank brauche ich im Wochenendhaus?

Ob Ferienhaus, Wochenendhaus oder Jagdhütte, der Gesetzgeber spricht hier von „nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden“. Auch die Kellerräume eines Mehrfamilienhauses werden unter diesem Begriff subsumiert. Man geht davon aus, dass der unbefugte Zugriff auf die Waffen in solchen Gebäuden bzw. Räumen meist erst Tage später entdeckt werden könnte.

Sehr hohe Anforderung an die Sicherheit

Deshalb werden sehr hohe Anforderungen an die Aufbewahrungsvorschriften in nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden gestellt. Einem möglichen Einbrecher soll der Zugang zu den Waffen besonders schwer gemacht werden. Außerdem soll er im Falle eines erfolgreichen Öffnens des Tresores keinen „großen“ Erfolg haben.  (weiterlesen)

Aufbewahrung