VGT-Obmann Martin Balluch wegen Hasspostings verurteilt
Salzburger Unternehmer Mayr-Melnhof klagte wegen übler Nachrede, Beleidigung und nach dem Mediengesetz
Am Landesgericht Salzburg ist am Freitagabend der im März begonnene Prozess gegen den Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, mit einem Urteil zu Ende gegangen. Der Obmann muss wegen ehrverletzender Postings dem Salzburger Jäger Maximilian Mayr-Melnhof eine Entschädigung von 38.000 Euro zahlen. Wegen einer diffamierenden Plakataktion wurde er freigesprochen.
Kampagne gegen Salzburger wegen Wildschweinjagd
Zur Vorgeschichte: Unternehmer Mayr-Melnhof besitzt in der Antheringer Au im Flachgau ein Jagdgatter, in dem zweimal im Jahr Wildschweine bejagt werden. Der VGT hält das für Tierquälerei und führt seit rund eineinhalb Jahren eine Kampagne gegen den Salzburger. Dieser wehrte sich und brachte eine Privatanklage wegen übler Nachrede, Beleidigung und nach dem Mediengesetz ein. (weiterlesen)


