Vinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.x

Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Fischotter auf der Abschussliste

AUFSESS. Der Fischotter breitet sich immer weiter aus und macht damit der Teich- und der Fischwirtschaft zu schaffen. Für manchen Teichwirt sind die Schäden existenzbedrohend. Deswegen gibt es seit vergangenem Jahr einen Fischottermanagementplan um Teichwirte zu unterstützen. Sollte dieser nicht ausreichen, ergeht es dem Fischotter wie dem Biber und dem Kormoran – er darf abgeschossen werden.
Doch so einfach ist das nicht. Noch nicht. Denn bevor ein Fischotter überhaupt zum Abschuss frei gegeben werden kann, müssen das Jagdrecht und das Tierschutzgesetz geändert werden. Der Fischotter gehört zu den geschützten Arten und unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit. Er darf nur geschossen werden, wenn er krank ist. Wer einen Otter versehentlich oder willentlich schießt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. (weiterlesen)

Bayern

Foto: Wikipedia