NABU scheitert mit Klage gegen Kormoranverordnung
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt die Rechtmäßigkeit der Verordnung, nach der die "Fischräuber" geschossen werden dürfen.
Juristische Schlappe für den Nabu: Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat jetzt entschieden, dass die Kormoranverordnung des Landes rechtmäßig ist. Diese sei „geeignet und notwendig“, um fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden. Eine Klage des Naturschutzbundes wurde damit abgeschmettert. (weiterlesen)
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