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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Das Jagdrecht unter die Lupe genommen: Kündigungsmöglichkeit im Jagdpachtvertrag bei Afrikanischer Schweinepest (ASP)

Täglich erreichen uns Informationen zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP ). Die Krankheit ist innerhalb der europäischen Union seit Jahren auf dem Vormarsch und zum Teil nicht mehr allzu weit von der deutschen Grenze entfernt. Das letzte aktuelle Vorkommen wurde im Raum Warschau festgestellt, nach dem Auftreten in Tschechien, ca. 300 km von der Grenze zur Bundesrepublik entfernt. Experten sind sich darüber einig, dass sich die Frage, ob die ASP kommt nicht mehr stellt, sondern lediglich wann sie kommt.

Vor diesem Hintergrund müssen Jagdausübungsberechtigte (JAB) damit rechnen, dass für den Fall des Auftretens der ASP im heimischen Revier oder aber in dessen Nähe mit massiven Jagdbeschränkungen zu rechnen ist.
Die Maßnahmen, wie sie in Tschechien praktiziert werden, sehen vor, dass in einem Kerngebiet absolute Jagdruhe herrscht. Diese erstreckt sich dann nicht nur auf die Bejagung des Schwarzwildes, sondern auf alle dort vorkommenden Wildarten.
Um dieses Kerngebiet herum schließt sich ein gefährdeter Bezirk an und darum liegt wiederum eine Pufferzone. Die betroffene Fläche umfasst im Kerngebiet 2.000 ha in der Pufferzone 12.000 qkm! Auch in diesen beiden an die Kernzone angrenzenden Bereichen ist die Jagdausübung gewissen Restriktionen unterworfen. 
Dies hat zum einen zur Folge, dass der Pachtwert einer Jagd – zumindest im Kerngebiet – gegen Null geht. Gleichzeitig ist zu beachten, dass auch die Frage des Wildschadensersatzes innerhalb dieser drei Zonen neu überdacht werden muss. (weiterlesen)

 

Ausbruch

Foto: Wikipedia