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BayVGH zu verschriebenem Marihuana: Keine Waffen für Cannabis kon­su­mie­renden Jäger

Jagen und Cannabiskonsum? Das geht nicht zusammen – auch wenn das Inhalieren medizinisch indiziert ist, so der BayVGH. Der Widerruf der Waffenbesitzkarte und die Einziehung des Jagdscheins eines Jägers seien daher rechtmäßig gewesen.
Wer aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren darf, muss seinen Jagdschein abgeben und ist nicht mehr zum Waffenbesitz berechtigt. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hervor, der am Mittwoch veröffentlicht wurde (Beschl. v. 05.01.2018, Az. 21 CS 17.1521). (weiterlesen)

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