Wolf darf leichter getötet werden
Berlin (MOZ) Die Pressekonferenz der Arbeitsgruppe Landwirtschaft war in Berlin schon fast beendet, da schob der Bundesminister noch ein Ergebnis zu einem „außergewöhnlich wichtigen Thema“ hinterher: Man habe sich darauf geeinigt, sagte Christian Schmidt (CSU), dass in Sachen Wolfspopulation der Schutz des Menschen im Vordergrund stehen müsse.
Bundesminister Schmidt sagte am Montag, man wolle deshalb Methoden entwickeln, um den Wolfsbestand zu reduzieren. Das beinhalte „auch eine Möglichkeit der letalen Entnahme“, etwa wenn Wölfe „Weiden überqueren oder gefährlich geworden sind“. Heißt: Der in Europa unter besonderem Schutz stehende Wolf darf in Deutschland künftig leichter erschossen werden.
Tatsächlich ist es bereits heute möglich, auffällig gewordene Tiere zu „entnehmen“. „Was nun gefordert wird, ist nichts anderes als das, was in der brandenburgischen Wolfsverordnung bereits drinsteht“, sagt Jakob Kluge, Mitarbeiter im Umweltministerium in Potsdam. Die Verordnung ist seit vergangenem Freitag in Kraft. Sie bestimmt, dass das Landesamt für Umwelt für die Regulierung der Wolfspopulation verantwortlich ist. (weiterlesen)

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