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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Ohne Schneisen kein Schadenersatz

Die schleswig-holsteinische Landesregierung will Landwirte durch gesetzliche Sanktionen zur Mithilfe bei der Bekämpfung von Wildschäden und der Absenkung des Schwarzwildbestandes verpflichten.

So soll der § 30 des Landesjagdgesetzes dahingehend geändert werden, dass Wildschäden im Mais nicht ersetzt werden, wenn „die Herstellung von üblichen Schutzvorrichtungen unterblieben ist, die unter gewöhnlichen Umständen zur Abwendung des Schadens ausreichen“. Weiter heißt es im Entwurf von CDU, FDP und Grünen: „Die Ersatzpflicht für Wildschäden bleibt bestehen, wenn die oder der Geschädigte auf dem mit Mais bebauten Schlag Schneisen freigehalten hat, die eine wirksame Bejagung des Schadwilds ermöglichten.“  (weiterlesen)

Landesjagdgesetz