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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Wildschadensersatz für Streuobstwiesen

Zwischen Landwirten und Jägern besteht häufig Uneinigkeit über Art und Umfang von Wildschadensersatzpflichten. Vor allem vor dem Hintergrund zunehmender Schwarzwildbestände und damit tendenziell steigender Wildschäden im Grünland ist die Bereitschaft, Wildschäden auszugleichen, von Seiten der Ersatzpflichtigen nicht gerade größer geworden, schreibt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau.

Ein häufiger Diskussionspunkt zwischen den Betroffenen besteht in der Frage, ob für Grünland unter Obstbäumen Wildschadenersatz gezahlt werden muss oder nicht. Die gesetzliche Regelung sieht diesbezüglich vor, dass Wildschäden bei Obstgärten nur dann ersetzt werden müssen, wenn übliche Schutzvorrichtungen angebracht worden sind.  (weiterlesen)

Streuobstwiesen