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Schwede steht nach Wolfsabschuss vor Gericht

Der Strafprozess um einen Wolfsabschuss erregt in Schweden die Gemüter. Der Staatsanwalt glaubt nicht an Notwehr.

Der Strafprozess um einen Wolfsabschuss erregt in Schweden die Gemüter. Obwohl die zuständige Landesbehörde zu dem Schluss kam, dass der Schütze handelte, um seine Hunde zu retten, lässt der Staatsanwalt nicht locker. Dem Angeklagten droht Gefängnis zwischen sechs Monaten und vier Jahren.

Vorab die Fakten: Die getötete Wolfsfähe war von der Landesverwaltung zur sogenannten Schutzjagd freigegeben worden, nachdem das Tier mehrfach ohne Scheu durch Siedlungen streifte und Haustiere riss, darunter einen Jagdhund. Doch die befristete Schutzjagd blieb erfolglos. Weil Anhänger der Tierrechte-Bewegung die legale Jagd massiv störten, sagten die betroffenen Jäger. (weiterlesen)

Prozess

Foto: Wikipedia