Niedersachsen: Hundeversicherung für Treib- und Drückjagden
Bei Gesellschaftsjagden kommt es leider immer wieder zu Unfällen mit Jagdhunden. In Niedersachsen gibt es nun eine Versicherung, die diese abdecken soll.
Mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 sind Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück- und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag zwischen LJN und VGH versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf nach landesrechtlichen Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Unfallereignisse in Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern. (weiterlesen)