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Wolf soll ins Bundesjagdgesetz

DJV fordert bundeseinheitliche Managementvorgaben für den großen Fleischfresser. Bewaffnete Eingreiftrupps lehnt der Verband ab: Erster Ansprechpartner muss der Jagdausübungsberechtigte vor Ort sein.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert in einem aktuellen Positionspapier zeitnah die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz, um bundeseinheitliche Regelungen zum künftigen Umgang mit dem Wolf auszugestalten. Eine generelle Bejagung ist damit nicht möglich, da der große Fleischfresser über die FFH-Richtlinie weiterhin streng geschützt ist. Allerdings wird so eine Grundlage geschaffen, um bundesweit gültige Managementmaßnahmen auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung zu erarbeiten. Der DJV lehnt Vorstöße wie in Brandenburg und Südwestdeutschland ab, über Behörden bewaffnete Eingreiftrupps installieren zu wollen. „Wenn es um die Entnahme von Wölfen geht, muss immer der ortskundige Jäger erster Ansprechpartner sein, alles andere wäre ein inakzeptabler Eingriff ins Eigentumsrecht“, so DJV-Präsident Hartwig Fischer. (weiterlesen)

Deutsche Jagdverband

Foto: Wikipedia