Was versteht man unter Fallwild?
Der Jäger unterscheidet zwischen erlegtem Wild und Fallwild. Der Begriff „erlegtes Wild“ wird im Fleischhygienegesetz § 4 Ziffer 2 definiert.
„Erlegtes Wild ist Wild, das durch Abschuss nach jagdrechtlichen Vorschriften getötet wurde. Als erlegtes Wild gilt auch durch andere äußere gewaltsame Einwirkungen getötetes Wild (verunfalltes Wild).“