Vinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.x

Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Was versteht man unter Fallwild?

Der Jäger unterscheidet zwischen erlegtem Wild und Fallwild. Der Begriff „erlegtes Wild“ wird im Fleischhygienegesetz § 4 Ziffer 2 definiert.
„Erlegtes Wild ist Wild, das durch Abschuss nach jagdrechtlichen Vorschriften getötet wurde. Als erlegtes Wild gilt auch durch andere äußere gewaltsame Einwirkungen getötetes Wild (verunfalltes Wild).“