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Musterprozess: Wer Wölfe in Notwehr tötet, soll straffrei bleiben

Wölfe, die ein Weidetier von besonderem materiellen oder ideellen Wert angreifen, dürfen als letzte Möglichkeit in Notwehr getötet werden. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Kanzlei Kubicki & Schöler für den Bauernbund Brandenburg angefertigt hat (www.wolfsfreiezone.de/images/Rechtsgutachten_Wolf.pdf).

"Wer zum Beispiel ein wertvolles Zuchttier verteidigt, geht nach unserer Rechtsauffassung straffrei aus", sagte Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung auf einer Pressekonferenz in Leibsch im Spreewald und kündigte an, dass der Bauernbund den ersten Landwirt oder Jäger, der deswegen angeklagt werden sollte, die Prozesskosten bezahlen wird. (weiterlesen)

Gutachten

Foto: Wikipedia