Seuchenschutz: Entmachtung von Revierinhabern im ASP-Fall
Die Bundesregierung schafft derzeit die Voraussetzung, um bei einem Ausbruch der ASP eine effektive Bejagung auch durch revierfremde Jäger zu ermöglichen.
Die Bundesregierung hat Änderungen des Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetztes beschlossen, um im Fall eines Seuchenausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) rasche behördliche Maßnahmen einleiten zu können. Dazu gehören die Möglichkeit vorher bestimmte Gebiete mit Zäunen abzusperren, den Personen- und Fahrzeugverkehr zu beschränken und beispielsweise Ernteverbote auszusprechen. (weiterlesen)
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