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Rege Debatte im Bundestag um Gemeinnützigkeit und Straftaten von Tierschützern

Der Bundestag hat kontrovers über Stalleinbrüche von Tierschützern und Tierrechtlern debattiert. Dabei ging es darum, ob und wie den Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden kann oder soll. Das Thema wird den Finanzausschuss des Bundestages weiter beschäftigen.

Der von der FDP-Fraktion im Bundestag eingebrachte Antrag zu Straftaten und der Gemeinnützigkeit von Vereinen, in dem diese insbesondere auf die Vorgehensweise der Tierrechtsorganisation PETA abstellt, hat die früheren Koalitionslinien im Parlament wieder sichtbar werden lassen. Während Abgeordnete der Unionsfraktion die Kritik der Liberalen an „selbsternannte Tierrechtler“ teilten, warfen Abgeordnete von SPD, Linken und Grünen der FDP vor, die Tierrechtler nur einschüchtern und das in Ställen aufgenommene Tierleid dagegen ausblenden zu wollen. In dem Antrag der Liberalen, der in der Nacht auf vergangenen Freitag federführend an den Finanzausschuss überwiesen wurde, wird die Bundesregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Körperschaften, deren Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks der Körperschaft gegen die geltenden Strafgesetze verstoßen oder zu einem solchen Rechtsbruch aufrufen, grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen dürfen.   (weiterlesen)

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