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Bundesregierung konkretisiert geplantes ASP-Gesetz

Die Bundesregierung steht unter Zugzwang durch die Afrikanische Schweinepest (ASP). Um im Ausbruchsfall alle nötigen Maßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche nutzen zu können, wurde nun ein Gesetzentwurf veröffentlicht, der weitreichende Ermächtigungen des zuständigen Bundesministeriums vorsieht.

Im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest wird häufig die Ansicht geäußert, es sei keine Frage ob die Krankheit in Deutschland ausbreche, sondern nur wann dies geschehe. Aus diesem Grund sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um im Seuchenfall den zuständigen Behörden weitreichende Maßnahmen gegen das aggressive Virus zu ermöglichen (wir berichteten).

Nun wurde dem Bundestag von den Fraktionen CDU/CSU und SPD ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die aus Sicht der Regierung nötigen Änderungen am Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetz beinhaltet (der Entwurf findet sich hier). Insbesondere durch das geänderte Tiergesundheitsgesetz würde das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weitreichende Befugnisse im Katastrophenfall erhalten. (weiterlesen)

Gesetzentwurf

Foto: Wikipedia