Änderung des Jagdrechtes nimmt nächste Stufe
Die Bundesregierung hält die meisten Anregungen des Bundesrates zur vorgeschlagenen Änderung des Tiergesundheits- und des Bundesjagdgesetzes zur besseren Bekämpfung der Afrikanischen Schweinpest (ASP) für gerechtfertigt, will diese aber zumeist in eigenen Verfahren klären.
Unter anderem will die Bundesregierung die von der Länderkammer vorgeschlagene Regelung über einen Schießübungsnachweis im Rahmen der umfassenden Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes berücksichtigen. Auch einer Änderung des „Jederzeit“-Kriteriums im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bei einem ASP-Ausbruch steht die Regierung grundsätzlich offen gegenüber, will dies aber im Zuge der anstehenden EEG-Novellierung klären und nicht bereits im aktuellen Änderungsgesetz. (weiterlesen)