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EU-Feuerwaffenrichtlinie im Bundestag

Die EU-Waffenrichtlinie sollte seit dem 14. September in nationales Recht umgesetzt sein. Die Bundesregierung berät heute einen entsprechenden Antrag.

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie vom 17. Mai 2017 soll seit dem 14. September 2018 im Wesentlichen in nationales Recht umgesetzt worden sein. Heute berät der Bundestag darüber. Die FDP-Fraktion hat einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht, um die Feuerwaffenrichtlinie "schnell umzusetzen" und "Spielräume zugunsten von Jägern, Sportschützen und Waffensammlern" zu nutzen.

Darin wird betont, dass beispielsweise Jäger "(...) enge Bezugspunkte zum ehrenamtlichen Engagement (...) sowie zum Umwelt- und Naturschutz" aufweisen."Der Umgang mit Waffen ist dabei nicht der Einzige, wohl aber ein integraler Bestandteil ihrer Tätigkeit", heißt es in dem Antrag. (weiterlesen)

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