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Niedersachsen entschädigt Jäger für Schwarzwildbejagung und Fallwildsuche

Politik und Jäger haben sich zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zum Ziel gesetzt, die Schwarzwildbestände so weit abzusenken, dass die Ausbreitung der Seuche möglichst unterbunden wird. Für den Mehraufwand, der Jagdausübungsberechtigten und Hundeführern entsteht, gewährt Niedersachsen eine finanzielle Unterstützung.

Antragsberechtigt ist jeweils der Jagdausübungsberechtigte, Auszahlungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Hannover. Anders als bei sonstigen Subventionsmaßnahmen ist kein Antrag vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Die Möglichkeit, Aufwand geltend zu machen, gilt für alles erlegte oder gefundene Schwarzwild seit 1. April 2018.
Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen: (weiterlesen)

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