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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Italien: Sonderregelung für Südtirol und Trentino

Während im übrigen Italien ausschließlich die Regierung für die Festlegung der jagdbaren Arten zuständig bleibt, sollen Südtirol und Trentino fortan eine Sonderregelung erhalten.
Eine am Mittwoch (3. Februar 2016) verabschiedete neue Durchführungsbestimmung sieht vor, dass den autonomen Provinzen von Bozen und Trient die Zuständigkeit eingeräumt wird, die jagdbaren Tierarten selbst festzulegen, sofern ein positives Gutachten des ISPRA sowie des Landwirtschaftsministeriums und das Einvernehmen des Umweltministeriums vorliegt.