Neues Verpackungsgesetz hat Folgen für Jäger
Ein neues Verpackungsgesetz hat Folgen für Jäger, die ihr Wildfleisch verpackt verkaufen. Sie müssen sich registrieren und an Recyclingkosten beteiligen.
Ein neues Verpackungsgesetz bringt auch für Jäger ab dem 1. Januar 2019 neue Pflichten mit sich. Um die Recyclingquote zu erhöhen und die Kosten für die Entsorgung breiter umzulegen, müssen sich ab Januar alle „Hersteller“, die Produkte verpackt an Endverbraucher oder die Gastronomie abgeben, registrieren lassen. Die Eintragung im Verpackungsregister beinhaltet die Angabe an welchem „dualen System“ (z.B. Grüner Punkt) sich der Hersteller beteiligt.
Auch Jäger gehören zu den "Herstellern" (weiterlesen)

