DJV klärt für Jäger offene Fragen zum Verpackungsgesetz
Das neue Verpackungsgesetzt tritt im kommenden Januar in Kraft. Ob dieses für Jäger gilt, soll ein Gutachten klären, das der DJV in Auftrag gegeben hat. Erste Antworten liefert der Verband bereits jetzt in einem Frage-Antwort-Papier.
Das neue Verpackungsgesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, bringt auch für einige Jäger neue Pflichten mit sich. Aktuell besteht noch erhebliche Unsicherheit darüber, wer von dem Gesetz betroffen ist. Nach einer vorläufigen Einschätzung dürften viele Jäger, die Wildbret verpackt, etwa vakuumiert, verkaufen, nicht in den Anwendungsbereich fallen, da sie nicht „gewerbsmäßig“ handeln. Der DJV hat einen Verpackungsrechtsexperten beauftragt, hierzu ein belastbares Gutachten zu erstellen. Das Gutachten wird voraussichtlich Ende November vorliegen. Bis dahin sollten Jäger mit der Registrierung beim Verpackungsregister noch abwarten. Der DJV hat unterdessen ein erstes Frage-Antwort-Papier zum Thema veröffentlicht. Es wird ergänzt, wenn die noch offenen rechtlichen Einzelheiten geklärt sind. (weiterlesen)

