Keine Jagdabgabe für Jäger aus NRW
Vier Jäger aus Nordrhein-Westfalen haben vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Jagdabgabe geklagt. Die Jagdabgabe als Sonderabgabe der Jäger soll zwar gemeinschaftlichen Zecken dienen , wird aber auch regelmäßig als verfassugswidrig kritisiert. Das Gericht konnte dazu kein abschließendes Urteil fällen.
Seit 2014 zahlen die Jäger in Nordrhein-Westfalen eine Jagdabgabe, wenn sie einen neuen Jahresjagdschein lösen. Wie der WDR nun berichtet, haben insgesamt vier Jäger gegen diese Form der Sonderabgabe geklagt. Die Männer aus dem Rhein-Sieg-Kreis und aus Bonn sind bis vor das Oberverwaltungsgericht in Münster gezogen. (weiterlesen)


