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Verpackungsgesetz – Jäger können aufatmen

Das neue Verpackungsgesetz betrifft nur die gewerbsmäßige Wildbretvermarktung. Jäger, die ihr Wild nicht gewerblich vermarkten, können aufatmen.

Zum 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackunggesetz in Kraft. Dieses sorgte in Jägerkreisen für Verunsicherung, denn es stand im Raum, dass man sich für das Inverkehrbringen von beispielsweise vakuumiertem Wildbret registrieren und lizensieren lassen müsste. Der Vize-Präsident des LJV Nordrhein-Westfalen und Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Theis stellte daher eine Anfrage an die zuständige "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister". Diese stellte nun klar, nur wer seine selbstständige Tätigkeit auch als Gewerbe angezeigt hat und betreibt – beispielsweise Wildbrethändler – von dieser Regelung betroffen ist: (weiterlesen)

Verpackungsgesetz