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Schalldämpfer: Kein genereller Anspruch für Jäger

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Jäger keinen grundsätzlichen Anspruch auf den Erwerb eines Schalldämpfers haben.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute (28.11.) entschieden, dass Jäger keinen generellen Anspruch auf einen Schalldämpfer haben. Das Gericht wies die Revision eines Jägers aus Berlin ab. Der Waidmann hat sein Revier in Brandenburg, wo Schalldämpfer erlaubt sind.  (weiterlesen)

Bundesverwaltungsgericht