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Union will den Wolf ins Jagdrecht überführen

CDU und CSU wollen Wölfe auf Distanz zu Siedlungsgebieten halten. Ein Tier, das dem Menschen zu nahe kommt oder einen Schutzzaun überwindet, soll vergrämt oder gegebenenfalls geschossen werden dürfen. Dies müsse insbesondere für verhaltensauffällige Wölfe gelten.

Das Thema „Wolf“ hat auch in der vergangenen Woche medial und politisch wieder Wellen geschlagen. Am gleichen Tag, an dem es in Niedersachsen womöglich zum ersten Angriff eines Wolfs auf einen Menschen gekommen ist, hat sich die Unionsfraktion im Bundestag auf einen konsequenteren Umgang mit dieser Tierart verständigt.
In einem Positionspapier, das die Fraktion in ihrer Sitzung am Dienstag vergangener Woche (27.11) beschlossen hat, spricht sich die Union für eine Überführung der Wölfe ins Jagdrecht aus. Generell wollen CDU und CSU Wölfe auf Distanz zu Siedlungsgebieten halten. Ein Tier, das dem Menschen zu nahe komme oder einen Schutzzaun überwinde, müsse vergrämt oder gegebenenfalls entnommen werden. Dies müsse insbesondere für verhaltensauffällige Wölfe gelten. (weiterlesen)

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Foto: Wikipedia