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Erleger oder Pächter: Wem steht die Pürzelprämie zu?

Viele Bundeslände bezahlen inzwischen eine Pürzelprämie. Oft stellt sich die Frage: Wem steht sie zu – Erleger oder Pächter?

In Mecklenburg-Vorpommern erhalten Jagdausübungsberechtigte für in ihrem Revier erlegte Wildschweine eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25€. Oft sind es jedoch Jagdgäste oder Begehscheininhaber, von denen die Schwarzkittel erlegt werden. Wie viel kommt von der sogenannten „Pürzelprämie“ bei diesen revierlosen Jägern an?

Waidmann Siegfried Schmidt meint: "Nicht viel." Viele der Pächter behalten die Pürzelprämie ein, so Schmidt gegenüber der Redaktion. Dabei liege die Arbeit doch zu einem Großteil bei den Erlegern. Er sei sich bewusst, dass es verwaltungstechnisch nicht möglich sei, die Prämie direkt an den Erleger auszuzahlen, weil nicht jeder Jäger selbst zum Forstamt gehen könne. Die Pächter sollten deshalb nach Ansicht von Siegfried Schmidt die Prämie an die Erleger weiterleiten.

Ermessen des Pächters

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern sagt dazu: „Wir müssen zwischen Jagdbezirksinhaber und revierlosen Jäger unterscheiden. Der revierloser Jäger wird durch den Jagdbezirksinhaber (den Jagdausübungsberechtigten) als Jagdgast an der Jagdausübung beteiligt.  (weiterlesen)

Pürzelprämie

Foto: Wikipedia