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Schalldämpfer: Innenministerium kündigt Waffengesetzänderung an

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kündigt das Bundesinnenministerium eine zeitnahe Änderung des Waffenrechts an.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts besteht Unsicherheit darüber, inwieweit Schalldämpfer derzeit rechtlich abgesichert sind. Das Bundesinnenministerium hat auf eine Anfrage des Deutschen Jagdverbands bereits vor Veröffentlichung der Urteilsbegründung bestätigt, dass noch in diesem Jahr eine Änderung des Waffenrechts erfolgen soll.

Künftig ohne Bedürfnisnachweis?  (weiterlesen)

Urteil