Deutschland kommt Verpflichtungen nicht nach
Die Europäische Kommission hat am 24. Januar Deutschland, Bulgarien und Italien aufgefordert, ihren Verpflichtungen gemäß den EU-Vorschriften zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der geschützten Arten, die Teil des Natura-2000-Netzes sind, nachzukommen.
Die Mitgliedstaaten müssen die auf einer EU-Liste geführten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als „besondere Schutzgebiete“ ausweisen. Sie müssen die zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der geschützten Arten und Lebensräume angeblich erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen ergreifen. Termin dafür war das Jahr 2016. (weiterlesen)


