Jagdunfall: Kein genereller Unfallversicherungsschutz für Stöberhundeführer
Ein Schweißhundeführer hat sich beim Schwarzwilddrücken in einer Dickung verletzt. Nachträglich hat ihn die SVLFG nun unter Versicherungsschutz gestellt. Grundsätzlich ist die Einsatztätigkeit von Schweißhundeführern in der Nachsuche aber nach wie vor als überwiegend selbstständig/unternehmerähnlich und damit als nicht versicherte Tätigkeit zu beurteilen.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seinem Urteil einen Stöberhundeführer während einer Schwarzwilddrückjagd unter Versicherungsschutz bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) gestellt. Über diesen entschiedenen Einzelfall hinaus hat das Urteil jedoch keine grundlegende Bedeutung für die versicherungsrechtliche Beurteilungspraxis der LBG. (weiterlesen)

Foto: Johannes Nölke

