PETA: Gemeinnützigkeit im Bundestag diskutiert
Im deutschen Bundestag wurde sehr kontrovers über die Gemeinnützigkeit von Tierrechtsorganisationen wie PETA diskutiert.
Angestoßen wurde die Diskussion durch einen Antrag der FDP. Darin wird gefordert: „darauf hinzuwirken, dass Körperschaften, deren Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks der Körperschaft gegen die geltenden Strafgesetze verstoßen oder zu einem solchen Rechtsbruch aufrufen, grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen dürfen“.
Aufrufe zu Straftaten widersprechen der Gemeinnützigkeit (weiterlesen)


