Dem Jagdankläger drohen Vorermittlungen
Mal wieder Spannendes aus Schweden: Einem eifrigen Staatsanwalt drohen Voruntersuchungen, weil er Telefon und Mailverkehr eines Jägers ausspionieren ließ.
Die Sache schlägt in Schweden seit Monaten hohe Wellen. Nicht nur, weil bekannte Geschäftsleute unter den Verdächtigen sind, die sich unter anderem zur illegalen Wolfsjagd abgesprochen haben sollen. Mehr noch erregt die Öffentlichkeit die Frage, ob in einem solchen Ermittlungsverfahren das Post- und Fernmeldegeheimnis ausgehebelt werden darf.
Üblicherweise sind solche Maßnahmen auch in Schweden nur beim Verdacht auf Kapitalverbrechen zulässig und unterliegen strenger Kontrolle. Als Faustregel gilt dort, dass die vermutete Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sein muss. So hoch sind die Strafen für Verstöße gegen das Jagdrecht bei weitem nicht. (weiterlesen)

