Achtung: Jagdschein verlängern nicht vergessen!
Am 1. April beginnt das neue Jagdjahr und damit verbunden steht für viele Jäger auch wieder eine Verlängerung des Jagdscheins an.
Wer bisher noch nicht dazu kam den Jagdschein zu verlängern, sollte dies in den nächsten Tagen unbedingt nachholen. Denn die Behörde kann auf Grund des fehlenden Bedürfnisses die Waffenbesitzkarten widerrufen. Außerdem ist der Besitz von Langwaffenmunition nach §13 Waffengesetz ohne gültigen Schein verboten. (weiterlesen)

