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Zweiklassengesellschaft: "Wir brauchen und wollen diese Personen nicht!"

Ein Verbandsrichter soll von seinem Amt ausgeschlossen werden, wenn an seiner Zuchtstätte oder seinem Wohnsitz Hunde gezüchtet werden, die keiner anerkannten Jagdhunderasse angehören. So ein Beschluss des Jagdgebrauchshundverband (JGHV). Die DJZ hat den JGHV-Präsidenten befragt.


DJZ: Ein Verbandsrichter soll von seinem Amt ausgeschlossen werden, wenn an seiner Zuchtstätte oder seinem Wohnsitz Hunde gezüchtet werden, die keiner anerkannten Rasse angehören. Wie begründen Sie diese Entscheidung?

Walch: Aus der besonderen Stellung des Verbandsrichters im Jagdgebrauchs-hundewesen ergibt sich seine besondere Verantwortung für die Förderung des Zuchtwesens anerkannter / zugelassener Jagdgebrauchshunderassen. Verbandsrichter, die für den jagdlichen Einsatz Hunde züchten und/oder führen, die nicht zu Leistungs-prüfungen des JGHV zugelassen sind, schädigen die Glaubwürdigkeit der Richterschaft und konterkarieren die Arbeit der Zuchtvereine in ihrer Bemühung der Jägerschaft leistungsstarke, wesensfeste und gesunde Hunde für die tierschutzkonforme und effektive Jagdausübung zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt, wenn derlei Hunde an der Zuchtstätte des Verbandsrichters von Dritten gezüchtet werden.  (weiterlesen)

Jagdgebrauchshundeverband