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EU/EuGH/Wolfsproblematik: Geben EU-Richter grünes Licht für Wolfsjagd?

Wird der Wolf zum Abschuss freigegeben? Der Generalanwalt des EuGH hält die vereinzelte Herausnahme des Beutetieres mit der EU-Habitat-Richtlinie vereinbar. Eine abschliessende Entscheidung muss das Kollegium des Europäischen Gerichtshofes noch fällen.

Zum Schutz der Bevölkerung vor Wölfen oder um Wilderei vorzubeugen, ist die Bejagung von Wölfen in Ausnahmefällen zulässig: Diese Meinung vertrat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes(EuGH) in einer in dieser Woche veröffentlichten Stellungnahme.

Anlass der höchstrichterlichen Befassung war die Anfrage Finnlands, unter welchen Bedingungen es von den Schutzbestimmungen der EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) abweichen dürfe, um eine Jagd auf Wölfe zuzulassen. Finnland hatte als Begründung geltend gemacht, dass es Ziel der geplanten Ausnahmeregelung sei, Wilderei einzudämmen, Hunde zu schützen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Wolfsgebieten sicherzustellen. (weiterlesen)

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Foto: Wikipedia