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Gesetzentwurf: Wolfsjagd soll erleichtert werden

Ein Gesetzentwurf will über einen Paragrafen im Bundesnaturschutzgesetz den Umgang mit dem Wolf regeln. Bei ernsten landwirtschaftlichen Schäden soll die Entnahme auch ganzer Rudel möglich sein.

Der Abschuss von Wölfen soll in bestimmten Fällen erleichtert werden. Zur Abwendung drohender "ernster landwirtschaftlicher Schäden" durch Nutztierrisse sollen künftig "erforderlichenfalls auch mehrere Tiere eines Rudels oder auch ein ganzes Wolfsrudel entnommen werden können", heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/10899).
Der Entwurf sieht dazu vor, im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einen neuen Paragrafen 45a ("Umgang mit dem Wolf") aufzunehmen. Darin will die Bundesregierung unter anderem regeln, inwiefern Wölfe nach Rissen von Nutztieren abgeschossen werden dürfen. So soll in Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnete werden können, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels "bis zum Ausbleiben von Schäden" fortgesetzt werden dürfen.   (weiterlesen)

Wolf

Foto: Wikipedia