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Bundesregierung will Weidetierhaltung auch in Wolfszonen sichern

Mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz will die Regierung Rechtssicherheit bei der Entnahme von Problemwölfen schaffen und sicherstellen, dass die Weidetierhaltung in Wolfgebieten möglich bleibt.

Mit der geplanten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes will die Bundesregierung einen Beitrag dazu leisten, „die berechtigten Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz des Wolfes als streng geschützte Tierart zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen“.
Die Weidetierhaltung müsse auch dort sichergestellt bleiben, wo durch die Zuwanderung des Wolfs vermehrt Zielkonflikte aufträten, betont die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Zur Abwehr von Schäden an Nutztieren sei der Herdenschutz von ausschlaggebender Bedeutung, denn durch geeignete und sachgerecht angewandte Maßnahmen könne die Gefahr von Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere effektiv verringert werden. (weiterlesen)

Bundesregierung

Foto: Wikipedia