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Brandenburg: Führende Bachen geschossen – 8400 Euro Geldstrafe

Weil er auf einer Erntejagd bei Kränzlin (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) im Juli 2014 gleich vier führende Bachen geschossen haben soll, ist ein 58 Jahre alter Jäger vom Amtsgericht Neuruppin zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 70 Euro (8400 Euro) verurteilt worden. Das berichtet die Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ). Bei einer Verurteilung zu einer Strafe ab 60 Tagessätzen aufwärts gehen die Waffenbehörden in der Regel davon aus, dass die jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht gegeben ist.