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Präzedenzfall für künftigen Umgang mit illegalen Tötungen geschützter Wildtiere

Gerechtes Urteil mit Geldstrafe für 53-jährigen Jäger wegen Besitz einer illegalen Waffe und des vorsätzlichen Nachstellens von Luchsen

Zusammen mit der Gregor Louisoder Umweltstiftung gratulieren Staatsanwaltschaft und Polizei zum erfolgreichen Ergebnis mit gerechtem Urteil am Amtsgericht Cham nach den aufwendigsten Ermittlungen in der Bayerischen Geschichte bzgl. Verfolgung illegaler Tötungen geschützter Wildtiere. Wir freuen uns über dieses erste, signalgebende Urteil in Sachen Artenschutzrecht in Bayern.

Jedes getötete Tier ist ein Verlust

Am Amtsgericht Cham fand heute der langerwartete Prozess gegen den 53-jährigen Jäger aus Lohberg statt. Dieser wurde von der Regensburger Staatsanwaltschaft wegen Besitz zweier illegaler Waffen und dem vorsätzlichen Nachstellen von Luchsen sowie der Tötung von Luchsen angeklagt und für schuldig befunden.
Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe über 3000,- € und der Zahlung der erheblichen Gerichtskosten verurteilt. Zudem musste er seine Waffen, die Waffenbesitzkarte und seinen Jagdschein abgeben. (weiterlesen)

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